Yardım Planı Konferansı

Wenn Sie aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Störung über längere Zeit krank oder dauerhaft behindert sind, haben Sie in Baden-Württemberg unter Umständen Anspruch auf zusätzliche Hilfen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) und dem Bundesteilhabegesetz (BTHG).

 

Ansprechpartner zur Klärung der Anspruchsberechtigung

Wenn Sie bisher nicht mit Einrichtungen des GPV in Kontakt sind, haben Sie zwei Möglichkeiten, ihre Ansprüche zu klären: beim Sozialpsychiatrischen Dienst (SPDI) (nur für psychiatrische Anliegen) oder bei der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstelle (EUTB) (für alle Anliegen im Zusammenhang mit Teilhabeeinschränkungen jeglicher Art). Ansonsten sind es die Ihnen bereits bekannten Kontaktpersonen. Der gewählte Ansprechpartner wird Ihnen gegebenenfalls dabei helfen, die beiliegenden Anmelde- und Antragsformulare ordnungsgemäß auszufüllen und etwaige weitere erforderliche Nachweise zu beschaffen.

 

Welche Hilfe können Sie auf dieser Seite erhalten?

Die Angebote dieser Seite sollen dazu beitragen, Ihre Kompetenzen zu stärken. Sie können sich selber über die zahlreichen Hilfsangebote in der Region informieren und Ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse einbringen – in das Gespräch mit der zuständigen Sozialarbeiterin, der Ärztin oder in der Hilfeplankonferenz.

 

Welche Aufgaben hat die Hilfeplankonferenz?

Sobald ein integrierter Gesamtplan vorliegt, wird die zuständige Fachkraft Ihren Fall zur Besprechung bei der nächsten Hilfeplankonferenz anmelden. Die Mitglieder der Hilfeplankonferenz schauen sich die von Ihnen eingebrachte Hilfeplanung gründlich durch und besprechen gemeinsam, mit welchen Angeboten Ihren Bedarfen und Bedürfnissen am besten gerecht werden kann. Die für Sie zuständige koordinierende Bezugsperson unterstützt Sie dann bei der Antragstellung für Refinanzierung und bei der Auswahl und Erstkontaktierung der Anbieter.

 

Wer bietet mir dann die beantragte Hilfe tatsächlich an?

Sobald die Kostenträger ihre Zustimmung zur Finanzierung der Hilfeplanung geben, kann der für Ihre Bedarfe geeignetste, wohnortnahe Leistungserbringer Ihnen die gewünschten bzw. refinanzierten Leistungen der Unterstützung und sozialen Teilhabe anbieten.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit der Hilfeplanung nicht zufrieden bin?

Sollten Sie mit dem Ablauf oder Ergebnis der Hilfeplankonferenz nicht zufrieden sein, können Sie sich entweder an den für Sie zuständigen Patientenfürsprecher oder an die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) wenden.